Baukindergeld

Staatliche Förderung

Die Grundstücks- und Immobilienpreise sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen und bringen den Traum vom Eigenheim für viele in schier unerreichbare Ferne. Darauf hat die Regierung nun reagiert – mit dem Baukindergeld unterstützt sie Familien und deren Traum vom eigenen Haus.

Voraussetzungen

  • Wer kann einen Baukindergeld-Antrag stellen?
    • Familien und Alleinerziehende mit Kindern.

  • Ab wann kann der Baukindergeld-Antrag gestellt werden?
    • 18.09.2018 bis 31.12.2023

  • Wenn ich rückwirkend Baukindergeld beantragen will, wann muss die Immobilie erworben worden sein?
    • Der Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrag wurde frühestens am 1.1.2018 unterzeichnet, bzw. die Baugenehmigung wurde frühestens am 1.1.2018 erteilt.

  • Für welche Kinder kann das Baukindergeld beantragt werden?
    • Es leben Kinder im Haushalt, die bei Antragstellung nicht älter als 18 Jahre alt sind und für die Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin Kindergeld erhalten.Für welche Kinder kann das Baukindergeld beantragt werden?

  • Für wie viele Kinder kann ich das Baukindergeld beantragen?
    • Hier gibt es bisher keine Beschränkung.

  • Wie viel Baukindergeld bekomme ich pro Kind?
    • Pro Kind gibt es einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr – begrenzt auf zehn Jahre, insgesamt also 12.000 Euro pro Kind.

  • Welche Einkommensgrenzen gibt es?
    • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf nicht über 90.000 Euro bei Familien mit einem Kind liegen, für jedes weitere Kind wird ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzugerechnet (105.000 Euro Haushalts-Jahreseinkommen bei zwei Kindern usw.)

  • Welche Voraussetzungen muss das Eigenheim erfüllen?
    • Eine zunächst geplante Deckelung für Häuser bis 120 qm wurde wieder verworfen. Das heißt, jede Größe ist für Ihr Eigenheim erlaubt.

  • Wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
    • Das Baukindergeld kann erst dann beantragt werden, wenn Sie bereits in das neue Heim eingezogen sind.

  • Wie wird das Baukindergeld ausbezahlt?
    • Das Baukindergeld wird jährlich ausbezahlt.

So beantragen Sie das Baukindergeld

Der Baukindergeld-Antrag erfolgt online im KfW-Zuschussportal, nachdem Sie in Ihr Eigenheim eingezogen sind. Der Baukindergeld-Antrag muss drei Monate nach Einzug in die Immobilie (Datum Meldebestätigung) bei der KfW eingereicht sein. Wenn Sie bereits vor dem 18.09.2018 in Ihr Eigenheim gezogen sind, können Sie den Antrag noch bis zum 31.12.2018 nachreichen.

 

Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und müssen daraufhin per Video-Identifizierung Ihre Identität nachweisen. Des Weiteren müssen Sie das Einhalten der Förderbedingungen.

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung
  • Meldebestätigungen
  • Grundbuchauszug

 

Diese Unterlagen können Sie voraussichtlich ab März 2019 in das Zuschussportal hochladen. Sobald Ihre Daten positiv geprüft werden, erhalten Sie eine Bestätigung und die erste Zuschussrate wird auf Ihr Konto überwiesen. Die Raten für die nachfolgenden neun Jahre werden jährlich im selben Monat ausbezahlt.

Nutzen können Sie den Zuschuss beispielsweise als Tilgung Ihrer Baufinanzierung oder als Zinssicherung Ihrer Immobilienfinanzierung.

Weitere Infos erhalten Sie direkt bei der KfW.

 

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