Energieausweis

Was und wofür?

Ein Energieausweis ist eine Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

 

Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“. Der Energieausweis wurde von der Deutschen Energieagentur (DENA) entwickelt und in einem bundesweiten Feldversuch 2004 getestet.

 

Sinn des Energieausweises ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten, soll so Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der "kleine" Energieausweis

Sie benötigen einen verbrauchsorientierten Energieausweis, wenn bereits einer der folgenden Punkte (es reicht bereits einer der Unterpunkte) auf Sie zutrifft. Sie haben ein

 

  • Gewerbe (nicht Wohngebäude)
  • Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten
  • und den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt
  • das beim Bau selbst oder durch eine spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der "große" Energieausweis

Sie benötigen einen bedarfsorientierten Energieausweis, wenn bereits einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft. Sie haben ein unsaniertes Wohngebäude…

 

  • mit weniger als 5 Wohneinheiten
  • mit dem Baujahr vor 1978
  • mit fehlenden Heizungsverbräuchen (der letzten 3 aufeinander folgenden Kalenderjahre)

Sollte keiner dieser Punkte aus Sie zutreffen, benötigen Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist nach EnEV §16 in den folgenden Fällen auszustellen:

  • Neubau
  • Wenn die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert wird
  • Wenn Mauerwerk ersetzt, erneuert, verschalt oder gedämmt wird
  • Wenn Vorhangfassaden gesetzt oder verändert werden
  • Wenn Dächer ersetzt, erneuert, modernisiert oder innen/außen verschalt werden
  • Vermietung/Verkauf
  • Bei Behörden und Gebäuden für die öffentliche Dienstleistungen über 1.000 m2

Ausnahmen existieren für kleine Gebäude und Baudenkmäler.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wenn die EnEV Ihnen einen Energieausweis vorschreibt, Sie aber keinen vorlegen können, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld mit bis zu 15.000,- EUR belegt werden. Vorgeschrieben ist ein Energieausweis unter den oben genannten Voraussetzungen. Weitere Informationen finden sie unter der EnEv Verordnung (2016). Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

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